Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaziele und der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der Stadt Eltville am Rhein. 

Screenshot aus dem Wärmeatlas
Mit dem Wärmeatlas Hessen kann der geschätzte Wärmebedarf von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden in verschiedenen Darstellungsebenen angezeigt werden. Hier ein Ausschnitt für die Gemarkung Eltville am Rhein.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess zur Organisation und Optimierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Die Erstellung des Wärmeplans wird gefördert mit Mitteln des Landes Hessen. Die Förderhöhe beträgt dabei 60 % der Gesamtkosten. Die verbleibenden 40 % trägt die Stadt Eltville am Rhein.

Aktuelles zum Thema

Welche Vorteile bringt die Wärmeplanung den Gemeinden?

  • Strategische Planungsgrundlage und Fahrplan zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Erreichung der Klimaschutzziele.
  • Transparenz: Die kommunale Wärmeplanung wird unter Beteiligung von Bürgerschaft und Akteuren erarbeitet. Sie gibt Bürgerinnen, Bürgern und Energieversorgern Orientierung in Bezug auf die zukünftige Wärmeversorgung.
  • Kosteneinsparung: Durch effizientere Nutzung der lokalen Energiequellen, Optimierung der vorhandenen Infrastruktur und Verringerung der Wärmeverluste sinken langfristig die Energiekosten.
  • Klimaschutz: Reduktion von Treibhausgas-Emissionen und Beitrag zum Klimaschutz.
  • Versorgungssicherheit: Reduzierung Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Erhöhung der Versorgungssicherheit.
  • Lebensqualität: Verbesserte Luftqualität und gesteigerte Attraktivität der Gemeinde für Bewohner und Unternehmen.
  • Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Eltville

    Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Stadtgebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann.

    Übersichtskarte Eignungsprüfung Kommunale Wärmeplanung

    Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:

    • Luftbild- und ALKIS-Daten
    • Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
    • Wärmeatlas Hessen der Landesenergieagentur (Wärmebedarfsdichte)
    • Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
    • Gas- und Wärmenetze im Bestand
    • OpenStreetMap
    • Erfahrungswerte und Einschätzung der Verwaltung

    Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Stadt Eltville kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Eltville eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung.

    Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. 

    Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Eignungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG). Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden.

    Quelle: MVV Regionalplan GmbH

  • Fragen & Antworten zum Thema

    Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

    Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen in Gemeinden fest. Es verpflichtet Kommunen, bis zu bestimmten Stichtagen detaillierte Wärmepläne zu entwickeln, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu gewährleisten.

    Wer ist verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen?

    Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 2026 fertigstellen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.

    Was sind die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung?

    Die Hauptziele sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Dies soll durch die Nutzung lokaler Wärmequellen und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur erreicht werden.

    Bestandteile der kommunalen Wärmeplanung
    • Eignungsprüfung: Prüfung, in welchen Teilgebieten einer Gemeinde ggf. eine verkürzte Wärmeplanung sinnvoll ist. Hier kommen nur Teilgebiete in Frage, welche in Zukunft voraussichtlich nicht durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz mit Wärme versorgt werden können, bzw. welche vermutlich kein erhöhtes Einsparpotential durch Sanierung haben.
    • Bestandsaufnahme: Analyse der städtebaulichen Strukturen, des aktuellen Wärmeverbrauchs und der genutzten Arten der Wärmeversorgung (Gas, Strom, Holz…)
    • Potenzialanalyse: Analyse der Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Erzeugung treibhausgas-neutraler Wärme und Strom.
    • Szenarioentwicklung: Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs und damit in Verbindung stehende Deckung des Bedarfs durch nachhaltige Wärmequellen sowie der Reduktion des Wärmeverbrauchs.
    • Maßnahmenplanung: Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. durch Sanierung), zur Entwicklung von Wärmenetzen und Erschließung klimaneutraler Wärmequellen.

    Sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung rechtlich bindend?

    Nach § 3 des WPG (Begriffsbestimmung) ist die Wärmeplanung eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die

    • Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und
    • die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.”

    Was passiert nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung?
    • Umsetzung: Umsetzung der geplanten Maßnahmen (zeitlich und inhaltlich priorisiert) gemeinsam mit der Bevölkerung und wichtigen Akteuren.
    • Monitoring und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und Anpassung des Wärmebedarfs bei Bedarf (nach dem WPG alle 5 Jahre).