Bebauungspläne
Bebauungspläne
Als verbindlicher Bauleitplan setzt der Bebauungsplan (B-Plan) fest, wie die einzelnen Grundstücke in seinem Geltungsbereich zu nutzen und zu bebauen sind. Bebauungspläne werden von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Das heißt, sie sind Ortsgesetz und daher für alle rechtsverbindlich.
Sogenannte Innenbereichssatzungen (nach § 34 BauGB) regeln ähnlich wie B-Pläne die Bebauung einzelner Grundstücke. Sie sind daher ebenso rechtsverbindlich.
Hinweis: Um zu verhindern, dass in einem künftigen Plangebiet Tatsachen geschaffen werden, welche die Planungsabsicht der Stadt beeinträchtigen, gibt es für einzelne Bereich im Stadtgebiet Veränderungssperren.
Veröffentlichung im Internet / Frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan “Muhl - 2. Änderung“, Hattenheim | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Liegt aus bis zum 29. November 2024. Einsicht möglich nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Stadtentwicklung/Kommunalem Hochbau, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein
verfahrensdokumente (pdf)
Veröffentlichung im Internet / Öffentliche Auslegung
Bei einer öffentlichen Auslegung können Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) oder Innenbereichssatzungen, die noch nicht rechtskräftig sind, für die Dauer eines Monats von allen Interessierten eingesehen werden. Eine Einsicht ist im Rathaus zu den üblichen Servicezeiten möglich.
Außerdem werden aktuell öffentlich ausliegende Bauleitpläne und Innenbereichssatzungen auch auf dieser Seite online zur Verfügung gestellt. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben.
Bebauungsplan Nr. 33/3 “Petersweg – 3. Änderung“, Eltville
liegt aus bis 6. Dezember 2024
Verfahrensdokumente (PDF)
Bebauungplan Nr. 105 “Fatima-Kapelle“, Rauenthal, in Verbindung mit der Teiländerung des Flächennutzungsplans
liegt aus bis 12. Dezember 2024