Anmeldung einer Veranstaltung im Kloster Eberbach mit Brandsicherheitsdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Nutzung der Veranstaltungsflächen des Kloster Eberbachs ist es notwendig zu prüfen, ob für die Veranstaltung ein kostenpflichtiger Brandsicherheitsdienst eingerichtet werden muss. Zur Überprüfung benötigen wir Ihre Veranstaltungsdaten sowie Angaben zu der genauen Örtlichkeit im Kloster Eberbach sowie Angaben zu den Besuchern, geplante Bestuhlungsvarianten und zu Aufbauelementen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Sie müssen bereits mit der Verwaltung des Kloster Eberbachs einen Vertrag geschlossen haben, damit Sie die Angaben zur Örtlichkeit/Räumlichkeit und bei Bedarf die geplanten Bestuhlungsvarianten angegeben können.

    - Lageplan

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren zur Überprüfung zur Notwendigkeit zur Einrichtung eines Brandsicherheitsdienstes im Kloster Eberbach an. Jedoch werden Gebühren für den tatsächlichen Einsatz der Feuerwehr als Brandsicherheitsdienstes fällig.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    4 Wochen vor Veranstaltungsdatum

  • Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Brand- und Katastrophenschutz.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende