Landtagswahl
Landtagswahl
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Hessischen Landtages in Wiesbaden gewählt. Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landesliste. Die Wahlperiode des Hessischen Landtags dauert 5 Jahre.
Wahlergebnis der Landtagswahl am 8. Oktober 2023
Zweistimmensystem
Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Wählbar ist jede und jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.
Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung