Kommunalwahl

Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl werden in Eltville am Rhein die Vertreterinnen und Vertreter für zwei städtische Gremien gewählt

  • für die Stadtverordnetenversammlung
  • für jeden der fünf Ortsbezirke die Mitglieder des Ortsbeirates
  • Infos zum Wahlsystem

    Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Eltville am Rhein 37 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie zwischen fünf und neun Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).

    Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

  • Infos für Parteien oder Wählergruppen

    Für Parteien oder Wählergruppen stehen auf der Internetseite des Hessischen Landeswahlleiters die erforderlichen Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen zum Download zur Verfügung. Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften können im Rathaus, Wahlamt, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, Zimmer 314, abgeholt werden. Da die Vordrucke vorbereitet werden müssen, bitten wir, sich vorher mit dem Wahlamt telefonisch in Verbindung zu setzen.

  • Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt ist, wer:

    • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und Statusdeutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    • Seit mind. sechs Wochen vor dem Wahltag seinen Wohnsitz in der Gemeinde (für die Gemeindewahl) im Ortsbezirk (für die Ortsbeiratswahl) und im Kreis (für die Kreistagswahl) hat.

    Wer also während der letzten sechs Wochen vor der Wahl seine Wohnung von einem Ortsbezirk in einen anderen derselben Gemeinde verlegt hat, ist in dem neuen Ortsbezirk nicht wahlberechtigt, bleibt es aber für die Gemeindewahl. Er kann aber keinen Ortsbeirat wählen.

    Wer innerhalb der letzten sechs Wochen innerhalb des Kreises umgezogen ist, bleibt wahlberechtigt für den Kreis, verliert aber die Berechtigung für die Gemeinde.

    EU - Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.