Bürgerentscheid Windkraft

Bürgerentscheid zum Thema Windkraft

Aktuelles zum Thema

Zur Umsetzung des Bürgerentscheids wird ein Ausschuss „Windkraft“ eingesetzt. Im Juni 2024 hat sich der Windkraftausschuss konstituiert.

Sitzungsprotokolle

Windvorranggebiete in Eltville am Rhein

Es gibt in Eltville am Rhein drei ausgewiesene Windvorranggebiete, auf denen nach dem Bürgerentscheid der Bau von Windenergieanlagen realisiert werden könnte (die Gebiete haben die Nummern 2-414g, 2-439 und 2-343, in der Karte dunkelrot schraffiert dargestellt).

Vorrangflächen Übersichtskarte
Windvorranggebiete (dunkelrot) in der Gemarkung von Eltville am Rhein.

Die betroffenen Flächen in der Kommune Eltville am Rhein sind komplett im Eigentum der Stadt. Die Eigentümer der Vorranggebiete in benachbarten Gemeinden können unabhängig des Bürgerentscheids beschließen, Windenergieanlagen in ihrem Gebiet zu planen. Über den Bürgerentscheid kann die Stat Eltville am Rhein festlegen, was mit den Vorranggebieten geschehen soll, die in ihrem Eigentum liegen. 

Visualisierungen von Windenergieanlagen

Das "Bürgerforum Energiewende Hessen" hat Visualisierungen möglicher Windenergieanlagen in Eltville (und Nachbarkommunen) erstellt.

Screenshot Visualisierung

Visualisierungen Windenergie

Anhand der Aufnahmen können sich Bürgerinnen und Bürger ein ungefähres, annähernd maßstabgetreues Bild davon machen, wie Anlagen moderner Bauart innerhalb der Vorranggebiete in der Landschaft wirken würden.

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Die nachfolgende Karte zeigt, wo die Anlagen für die Visualisierungen platziert und von welchen Blickpunkten die Videos aufgenommen wurden. Es werden nur solche Perspektiven gezeigt, auf denen Anlagen sichtbar sind. So waren beispielsweise vom Kloster Eberbach beim Blick durch das Tablet keine Anlagen sichtbar.

  • Wie wurden die Visualisierungen erstellt? 

    Die Visualisierungen wurden am 25. Januar 2024 tagsüber in den verschiedenen Stadtteilen von Eltville mit der Augmented-Reality-App "Passage/Aratall" erstellt. Die Windenergieanlagen wurden mit dieser App als digitale Elemente im Kamerabild eines Tablets eingeblendet und aufgezeichnet.

    Hinweis: Die App ist für Ad-hoc-Visualisierungen vor Ort optimiert. Die damit erstellten Aufnahmen entsprechen nicht der fachlichen Praxis für am PC erstellte Fotomontagen. Kontrast und Helligkeit der Anlagen sind eine Annährung und nicht durchgehend passend zum Himmel. Die Visualisierungen helfen aber, sich einen Eindruck von der optischen Wirkung der Anlagen zu verschaffen.

  • Was ist in den Visualisierungen zu sehen?

    Anzahl und Positionen der visualisierten Anlagen sind fiktiv und stellen keine konkrete Windparkplanung dar. Für die Visualisierungen wurden Windenergieanlagen mit technisch üblichen Abständen zueinander so in die drei Windvorranggebiete platziert, dass die Fläche sinnvoll genutzt wird. Gezeigt werden moderne Anlagen des Typs Vestas V-172 mit einer Nabenhöhe von 175 Metern, Rotordurchmesser von 172 Metern und einer Gesamthöhe von 261 Metern. Diese Anlagen haben eine Nennleistung von 7,2 Megawatt.

    Wichtig: Eine tatsächliche Planung innerhalb der Vorranggebiete könnte von der gezeigten abweichen und würde erst nach genaueren Untersuchungen des Standortes im Detail festgelegt werden.

    Es wurden drei Szenarien aufgenommen, die in den Videos jeweils hintereinander gezeigt werden. Zu sehen sind prinzipiell mögliche Anlagen (innerhalb der Vorranggebiete):

    1. Auf Gemarkungen Eltville: Wenn beim Bürgerentscheid die Mehrheit für Windenergie in Eltville stimmt, dann könnte ein Windpark in etwa dieses Ausmaßes geplant werden. Da die Flächen im Besitz der Stadt Eltville sind, könnte sie über die Anlagenanzahl entscheiden.
    2. Auf Gemarkungen Walluf und Kiedrich: Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger Eltvilles gegen Windkraft abstimmen, könnten in den Nachbarkommunen Anlagen in etwa dem gezeigten Ausmaß geplant werden. Hierauf hat die Stadt Eltville keinen Einfluss.
    3. Auf Gemarkungen Eltville, Walluf und Kiedrich: Diese Windparkplanung könnte umgesetzt werden, wenn sich sowohl Eltville als auch die Eigentümer der Flächen in den Nachbarkommunen dafür entscheiden, Anlagen in den drei Vorranggebieten zu planen.
    • Hier können Sie die Visualisierungen sehen. Für jeden Blickpunkt werden die drei oben beschriebenen Szenarien in jeweils einem Video nacheinander gezeigt.
    • Bei Fragen zu den Visualisierungen können Sie sich an das "Bürgerforum Energiewende Hessen" (bürgerforum@genius.de) wenden. Das Bürgerforum ist ein Programm der LandesEnergieAgentur Hessen und unterstützt Kommunen beim Dialog zu Themen rund um die Energiewende. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgerentscheid zum Thema

  • Abstimmungsergebnis

    Am 25. Februar 2024 fand in Eltville am Rhein ein Bürgerentscheid über die mögliche Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf ausgewiesenen kommunalen Windvorrangflächen im Gebiet der Stadt Eltville am Rhein statt. 

    Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautete: „Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen auf den gemeindeeigenen Flächen der Stadt Eltville am Rhein errichtet werden?“

    Balkendiagramm mit Abstimmungsergebnis, der Balken mit den "Ja-Stimmen" ist höher
    • 4.233 (57,41 %) der 13.589 abstimmungsberechtigten Eltvillerinnen und Eltviller haben mit „Ja“ und 3.140 (42,59 %) mit „Nein“ abgestimmt.
    • Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 54,46 %.
    • Das Zustimmungsquorum von 25 % (mind. 3.398 Stimmen für Ja oder Nein) wurde erreicht, somit ist das Ergebnis für die Stadtverordnetenversammlung verbindlich.
  • Hintergrund

    Die Frage, ob auf den durch Landesrecht ausgewiesenen Windvorrangflächen in Eltville am Rhein die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen angestrebt werden soll, wird politisch und gesellschaftlich seit vielen Jahren diskutiert. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss für ein sogenanntes Vertreterbegehren gefasst. Bei einem Vertreterbegehren möchte die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung nicht selbst treffen und fragt die Bürgerschaft nach ihrem Willen.

    Allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid

Über Windenergie informieren

  • Wo können Windenergieanlagen geplant und gebaut werden?

    Die sogenannten Vorranggebiete für Windenergie wurden im "Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen" ausgewiesen. In einem regionalplanerischen Prüfverfahren hatte das Regierungspräsidium Darmstadt zuvor systematisch und flächendeckend für Windenergie geeignete Flächen identifiziert. Dabei wurden Fragestellungen aus Umwelt, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Windpotenziale und Denkmalpflege erörtert und berücksichtigt. 

    Mit der Ausweisung als Vorranggebiet ist auf diesen Flächen der Bau von Windenergieanlagen nun grundsätzlich möglich. Ab Januar 2024 können Kommunen per Bauleitplanung darüber hinaus Flächen für Windenergie festlegen. Alle konkreten Bauvorhaben bedürfen aber zusätzlich noch einer detaillierteren Prüfung und Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

  • Zum Begriff "Vorranggebiete"

    Was sind Vorranggebiete und wie werden diese in Hessen für die Windenergie ausgewiesen? Diese Fragen hat die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA Hessen) in einem Erklärfilm zusammengefasst:

  • Weiterführende Links