Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (Eltville am Rhein, Gesamt 1.994, Stand 30.09.2019). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln.

Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter gem. der Hauptsatzung liegt in Eltville am Rhein bei sieben.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU - Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

Zurzeit gibt es in Eltville am Rhein keinen Ausländerbeirat, da sich im Frühjahr 2021 keine Bewerber zur Wahl aufgestellt haben. Gem. § 89 HGO wurde eine Integrationskommission gebildet, welche die Organe der Stadt in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, berät.