herbstzeit
Heckenrückschnitt im Herbst
Eltville am Rhein. Die Herbstzeit hat begonnen. Die Bäume, Hecken und Sträucher erstrahlen in ihrer bunten Vielfalt.
Nun bietet sich die perfekte Gelegenheit, Hecken oder Bäumen im eigenen Garten mal wieder einen Schnitt zu verpassen. Die offizielle Fäll- und Schnittzeit hat am 1. Oktober begonnen.
Um Unfälle oder sonstige Schäden zu vermeiden, bittet die Stadt Eltville am Rhein alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die Stadt ist verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Vor diesem Hintergrund wird die Ordnungspolizei in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls zum Entfernen des Überwuchses auffordern. Sollte der Rückschnitt nicht erfolgen, kann eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angeordnet werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen können.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtszeitig zu schneiden, sodass alle Verkehrsteilnehmenden den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert ohne Gefahr nutzen können. Auf Gehwegen ist zu beachten, dass die gesamte Gehwegbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger zur Verfügung stehen muss.
Wessen Grundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, sollte außerdem beachten, dass die Anpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Im Bereich von Straßenlaternen und Verkehrszeichen sollte der Rückschnitt soweit erfolgen, dass die Laternen in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht eingeschränkt und die Verkehrszeichen problemlos gesehen werden können.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Mithilfe.
Eltville am Rhein, 23. Oktober 2023