unterstützung der bürgerschaft gefragt

Erinnerung an den Heckenrückschnitt


Eltville am Rhein. Die Stadt ist verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die offizielle Fäll- und Schnittzeit hat bereits am 1. Oktober begonnen.

Sollte der Rückschnitt nicht erfolgen, kann eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angeordnet werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen können.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt, Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtszeitig zu schneiden, sodass alle Verkehrsteilnehmenden den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert ohne Gefahr nutzen können. Auf Gehwegen ist zu beachten, dass die gesamte Gehwegbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger zur Verfügung stehen muss.

Wessen Grundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, sollte außerdem beachten, dass die Anpflanzungen bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Im Bereich von Straßenlaternen und Verkehrszeichen sollte der Rückschnitt soweit erfolgen, dass die Laternen in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht eingeschränkt und die Verkehrszeichen problemlos gesehen werden können.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung und Mithilfe für ein gutes Miteinander.

Eltville am Rhein, 4. Dezember 2024