öffentliche bekanntmachung
Öffentliche Auslegung Schöffenwahl Vorschlagsliste 2023
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Wiesbaden und das Amtsgericht Wiesbaden gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, 12. Juni 2023 bis Montag, 19. Juni 2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
- Rathaus Eltville, Foyer, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein während der allgemeinen Öffnungszeiten
- Weiterhin erfolgt die Auslegung in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Stadt Eltville am Rhein unter https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/politik/wahlen/schoeffenwahl/
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Rathaus Eltville, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, Wahlamt, Zimmer 3.14, Herr Dieter Schenk, Telefon 06123 697-170, während der allgemeinen Öffnungszeiten) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eltville am Rhein, den 2. Juni 2023
Dieter Schenk
Besonderer Wahlleiter
Hinweisbekanntmachung
Die Stadt Eltville am Rhein gibt gemäß § 9 der Hauptsatzung bekannt, dass ab 2.6.2023 auf der Homepage der Stadt Eltville über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eltville am Rhein für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Wiesbaden und den Strafkammern des Landgerichts Wiesbaden bereitgestellt ist.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 12. Juni 2023 bis Montag, 19. Juni 2023, zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
- Rathaus Eltville, Foyer, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein während der allgemeinen Öffnungszeiten
- Weiterhin erfolgt die Auslegung in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Stadt Eltville am Rhein unter https://www.eltville.de/buergerservice-rathaus/politik/wahlen/schoeffenwahl/
Eltville am Rhein, den 2. Juni 2023
Dieter Schenk
Besonderer Wahlleiter