öffentliche bekanntmachung
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2024
Am 11. Juni 2024 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
- Anzahl der Wahlberechtigten: 13.585
- Anzahl der Wählerinnen und Wähler: 8.812
- Anzahl der gültigen Stimmen: 8.508
- Anzahl der ungültigen Stimmen: 304
Die Wahlbeteiligung betrug 64,87 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd-Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent |
1 | Kunkel, Patrick | Christlich
Demokratische Deutschalnd (CDU) | 5.837 | 68,61 % |
2 | Fell, Helmut Günter | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | 2.671 | 31,39 % |
Auf den Bewerber Herrn Kunkel, Patrick sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Eltville am Rhein gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Besonderen Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
Herrn Dieter Schenk
Wahlamt
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Eltville am Rhein, den 12. Juni 2024
Dieter Schenk
Besonderer Wahlleiter