öffentliche bekanntmachung
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein
Herr Stadtrat Markus Racke (CDU), Waldbachstraße 80, 65347 Eltville am Rhein hat mit Schreiben vom 27. Juni 2024 sein Amt als Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt niedergelegt.
Gemäß Beschluss der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wäre der nächste Nachrücker für den Magistrat, Wahlvorschlag der CDU, Herr Joachim Weckel. Durch das Nachrücken von Herrn Stadtverordneter Weckel als Stadtrat, verliert er sein Mandat für die Stadtverordnetenversammlung (gem. §§ 37, 65 Abs. 2 HGO können Gemeindevertreter aus Gründen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nicht Beigeordneter sein). Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des gleichen Wahlvorschlags, Frau Claudia Rohrmann, hat mit Schreiben vom 27. Juni 2024 gemäß § 33 KWG auf ihr Recht als Nachrückerin verzichtet.
Somit stelle ich gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 KWG das Ausscheiden von Herrn Joachim Weckel aus der Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein fest. Da gemäß § 34 Abs. 1 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des gleichen Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Bewerbers nachrückt, stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG folgende Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung fest:
Wahlvorschlag der CDU:
Frau Farina Schmidt, Nussbaumstraße 2, 65346 Eltville am Rhein
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Aus-schlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Personen, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahl-berechtigte unterstützen: bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahl-berechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs-gründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Eltville am Rhein, den 1. Oktober 2024
Dieter Schenk
Bes. Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
Hinweisbekanntmachung
Kommunalwahl 2021: Nachrückung eines Stadtverordneten
Anlässlich der Amtsniederlegung des Stadtrates Markus Racke (CDU) rückt Herr Joachim Weckel als Stadtrat nach. Für Herrn Weckel rückt Frau Farina Schmidt in die Stadtverordnetenversammlung Eltville am Rhein nach.
Die hierzu ergangene Öffentliche Bekanntmachung wurde am 01.10.2024 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Eltville am Rhein, den 1. Oktober 2024
Der Besondere Wahlleiter der Stadt Eltville am Rhein
Dieter Schenk