öffentliche bekanntmachung
Neufassung Richtlinie Kindertagespflege ab 1.1.23
Öffentliche Bekanntmachung: Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in Eltville am Rhein
Die Kindertagespflege der Stadt Eltville am Rhein ist gemäß § 24 SGB VIII ein gleichrangiges und ergänzendes Betreuungsangebot zur bestehenden institutionellen Kinderbetreuung. Sie zeichnet sich unter anderem durch ein hohes Maß an flexibel zu vereinbarenden Betreuungszeiten sowie durch Betreuung in familiären Kleingruppen aus.
Die Kindertagespflegefamilie ist nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren Bildungsort für kleine Kinder. Dies schließt die Verpflichtung zur Förderung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung sowie die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans ein.
1. Ziel der Förderung
Die Förderung der Kindertagespflege in Eltville am Rhein dient:
- dazu, eine qualitativ gute Betreuung für Familien vorzuhalten,
- der Erfüllung des bundesgesetzlichen Auftrages zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß SGB VIII (Rechtsanspruch ab 2013),
- der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern (§ 5 SGB VIII),
- der Vereinbarung von Familie und Beruf für junge Familien,
- der finanziellen Unterstützung der Kindertagespflegepersonen.
2. Grundlagen der Förderung
Grundlage der Förderung von Kindertagespflege in Eltville am Rhein nach dieser Richtlinie ist die „Satzung Kindertagespflege - Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von pauschalierten Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen“ (in Kraft seit 01.03.2022) des Rheingau-Taunus-Kreises.
Als fester Bestandteil regelt die Satzung des Rheingau-Taunus-Kreises:
- die Teilnahme und den Umfang der Kindertagespflege,
- die An- und Abmeldung,
- sowie den Kostenbeitrag der Eltern.
3. Fördervoraussetzungen
3.1. Die Inanspruchnahme der Förderung setzt den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Kindertagespflegeperson und dem Kindertagespflegebüro der Stadt Eltville am Rhein sowie die Anerkennung dieser Richtlinie voraus.
3.2. Gefördert werden nur qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis des Rheingau-Taunus-Kreises, die sich verpflichten, mit dem Kindertagespflegebüro zu kooperieren, Kinder unter drei Jahren aus dem Stadtgebiet Eltville am Rhein aufzunehmen und die bereitgestellten Angebote regelmäßig wahrzunehmen.
3.3. Die Kindertagespflegepersonen müssen beim Rheingau-Taunus-Kreis gemeldet und die Betreuungsverhältnisse dort verzeichnet sein.
4. Förderrahmen
4.1. Finanzielle Leistungen
4.1.1. Die Einnahmen der Kindertagespflegeperson setzen sich wie folgt zusammen:
- die Elternbeiträge werden vom Rheingau-Taunus-Kreis über die „Satzung Kindertagespflege - Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von pauschalierten Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen“ (in Kraft seit 01.03.2022) geregelt. Demnach zahlen die Personensorgeberechtigten einen Beitrag an den Rheingau-Taunus-Kreis und dieser zahlt wiederum ein Pflegegeld an die Kindertagespflegeperson. Diese Beträge werden durch den Rheingau Taunus-Kreis festgelegt.
- Landes- und Bundeszuschüsse nach den geltenden Richtlinien.
4.1.2. Die Stadt Eltville am Rhein fördert Kindertagespflegepersonen mit einem zusätzlichen monatlichen Zuschuss zu dem vom Rheingau-Taunus-Kreis gezahlten Pflegegeld entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten. Der Zuschuss wird in Abhängigkeit zum Betreuungsumfang gewährt und beträgt pro Betreuungsstunde pauschal 3,00 Euro. (monatlicher Förderbetrag = Anzahl Betreuungsstunden pro Woche x 3,00 € x 4). Es werden maximal 45 Betreuungsstunden pro Woche gefördert.
4.1.3. Die Kindertagespflegepersonen verpflichten sich, die zur Verfügung stehenden Fördermittel fristgerecht bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
4.2. Personelle Leistungen
4.2.1. Kindertagespflegepersonen werden durch den Magistrat der Stadt Eltville am Rhein und das Kindertagespflegebüro unterstützt. Ziel ist es, die fachliche Beratung, Begleitung und Vernetzung zu gewährleisten. Die Unterstützung bestimmt der Magistrat in Kooperation mit dem Rheingau-Taunus-Kreis nach fachlichen Gesichtspunkten und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
4.2.2. Leistungen des Kindertagespflegebüros sind u.a.
- qualifizierte Beratung und Fortbildung,
- Organisation von regelmäßigen Zusammenkünften der Kindertagespflegepersonen zum Erfahrungsaustausch,
- vorbereitende und begleitende Hausbesuche,
- Hilfestellung bei Antragsverfahren für Zuschüsse,
- Vermittlung von Kontaktadressen und Fachinformationen,
- Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen und Eltern.
5. Vertretungsregelungen
5.1. Urlaub
Der Urlaub wird zwischen den Kindertagespflegepersonen und Personensorgeberechtigten abgestimmt. Er ist zu Beginn des Kindertagespflegeverhältnisses sowie jeweils zu Jahresbeginn in gegenseitigem Einvernehmen zu vereinbaren.
5.2. Krankheit
Auf der Grundlage eines Vertretungskonzeptes stellt die Stadt Eltville am Rhein im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Absprache eine Vertretungsmöglichkeit sicher.
Darüber hinaus bemühen sich die Kindertagespflegeperson und das Kindertagespflegebüro Eltville um eine geeignete Kindertagespflegestelle, die die Betreuung im Vertretungsfall übernehmen kann oder ggf. um einen Notplatz in einer Kindertagesstätte.
Es handelt sich hier um ein freiwilliges Angebot. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung im Vertretungsfall besteht nicht.
6. Elternbeteiligung
Zur Sicherstellung der Elternbeteiligung/-vertretung gem. §27 HKJGB wird jährlich eine Elternversammlung abgehalten, zu der das Tagespflegebüro einlädt. Diese wählt einen Elternvertreter/-in und eine/-n Stellvertreter/-in.
Inkrafttreten der Richtlinie
Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Förderung ist insgesamt begrenzt durch die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein bereitgestellten Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eltville am Rhein, den 11.11.2022
Für den Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hans-Walter Pnischeck
Erster Stadtrat
Hinweisbekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville am Rhein hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2022 die Neufassung der „Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in Eltville am Rhein“ beschlossen.
Die Neufassung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Sie ersetzt die „Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in Eltville am Rhein“ vom 1. August 2012. Die Neufassung wurde am 17. November 2022 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 17. November 2022
Der Magistrat
gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister