Allgemeinverfügung

Alkoholverbotszone Kappeskerb 2024


  1. In dem nachfolgend benannten öffentlichen Bereich der Stadt Eltville am Rhein ist zur Vermeidung von Gefahren durch übermäßigen Alkoholkonsum, insbesondere bei Jugendlichen, das Mitführen und der Konsum von Spirituosen sowie spirituosenhaltigen Mischgetränken (Cocktails und sog. Alkopops) verboten:
    Eltville am Rhein, Kernstadt, zwischen dem Festgelände Kappeskerb,
    von der Weinhohle bis zur Sonnenbergstraße 2 (REWE).

  2. Das Verbot unter Ziffer 1 gilt für den Zeitraum der Kappeskerb, vom 01.11.2024, ab 12.00 bis Montag, 04.11.2024, 24.00 Uhr, für die Dauer der Veranstaltung.
  3. Das Verbot unter Ziffer 1 wird durch Einsatzkräfte der Polizei, Ordnungspolizei und des Sicherheitsdienstes überwacht. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1 dargestellten Verbote werden ein Zwangsgeld in Höhe von 50,00 Euro und ein Platzverweis angedroht. Innerhalb der Verbotszone werden alkoholische und alkoholhaltige Getränke von der Polizei und dem Sicherheitsdienst einbehalten und sofort entsorgt.
  4. Die sofortige Vollziehung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
  5. Die Begründung der Allgemeinverfügung kann beim Magistrat der Stadt Eltville, Ordnungsamt, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville oder bei der Polizeistation Eltville, Im Kappelhof 4, 65343 Eltville eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
  6. Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Eltville am Rhein, 22. Oktober 2024

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
gez.
Patrick Kunkel
Bürgermeister