öffentliche bekanntmachung

Hebesatzung ab 1.1.2025


Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung -

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 934 v. H.
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 594 v. H.
  3. für die Gewerbesteuer 390 v. H.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Eltville am Rhein, den 22. Oktober 2024
Der Magistrat

- Siegel -
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister

Hinweisbekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein, hier: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer, - Hebesatzsatzung -, vom 22. Oktober 2024, wurde am 28.10.2024 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Satzung kann während den öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein Ausdruck gefertigt.

Eltville am Rhein, den 28.10.2024

Der Magistrat

Patrick Kunkel
Bürgermeister