öffentliche bekanntmachung
Hebesatzung ab 1.1.2025
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung -
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 934 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 594 v. H.
- für die Gewerbesteuer 390 v. H.
§ 2 Gültigkeit
Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Eltville am Rhein, den 22. Oktober 2024
Der Magistrat
- Siegel -
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein, hier: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer, - Hebesatzsatzung -, vom 22. Oktober 2024, wurde am 28.10.2024 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Die Satzung kann während den öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden. Auf Wunsch wird gegen Kostenerstattung ein Ausdruck gefertigt.
Eltville am Rhein, den 28.10.2024
Der Magistrat
Patrick Kunkel
Bürgermeister