öffentlcihe bekanntmachung
Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken und Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücke und Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücke und Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB). Die vereinbarten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Eltville am Rhein, 6. November 2023
Der Magistrat
der Stadt Eltville am Rhein
- Umlegungsstelle -
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister
Hinweisbekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eltville am Rhein vom 6. November 2023, hier: Vereinfachte Umlegung Eltville am Rhein, Gemarkung Hattenheim, Flur 15, Gebiet „Dekan-Schumann-Straße 1 / Eberbacher Straße 4“, Feststellung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung vom 29. August 2023, wurde am 7. November 2023 auf der Homepage der Stadt über www.eltville.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Eltville am Rhein, 7. November 2023
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
-Umlegungsstelle-
gez. Patrick Kunkel
Patrick Kunkel
Bürgermeister