öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss Effert 4. Änderung


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 29 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt

  • im Nordosten durch die Kiedricher Straße,
  • im Südosten durch das Grundstück Kiedricher Straße 43,
  • im Südwesten und Nordwesten durch die Bundesstraße 42
  • und umfasst somit die Anwesen Kiedricher Straße 45 bis 57.

Ziel und Zweck des B-Plans ist, die überbaubare Fläche zu erweitern

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt

Eltville am Rhein, 10. Januar 2024                                                    

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister