öffentliche bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss Effert 4. Änderung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 29 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Nordosten durch die Kiedricher Straße,
- im Südosten durch das Grundstück Kiedricher Straße 43,
- im Südwesten und Nordwesten durch die Bundesstraße 42
- und umfasst somit die Anwesen Kiedricher Straße 45 bis 57.
Ziel und Zweck des B-Plans ist, die überbaubare Fläche zu erweitern
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
Eltville am Rhein, 10. Januar 2024
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister