öffentliche bekanntmachung

Öffentliche Auslegung B-Plan "An der B 260"


Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Eltville beschloss am 12. Juli 2021, das Verfahren für einen Bebauungsplan für den Bereich “Kloster Tiefenthal“ (Grundstücke des ehemaligen Klosters und der südlich angrenzenden Flächen bis zur Tankstelle) einzuleiten. In ihrer Sitzung am 11. Dezember 2023 beschloss die StVV, den Planbereich in zwei unabhängige Verfahren aufzuteilen. Der südliche Teil trägt den Arbeitstitel „An der B 260“.

Planziel des Bebauungsplans „An der B 260“ ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) nördlich der bestehenden Tankstelle. Im Gewerbegebiet (GEe) sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, die nach ihrem Störgrad auch im Mischgebiet zulässig sind (eingeschränktes Gewerbegebiet). Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Planziel ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt in der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt

  • im Norden durch eine bewirtschaftete Wiese,
  • im Osten durch bebaute und unbebaute Grundstücke an der Taunusstraße,
  • im Süden durch die Tankstelle,
  • im Westen durch die B 260 (Schlangenbader Straße).

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplans ist der Übersichtskarte Anlage 1 zu entnehmen. Die Abgrenzung der Änderung des Flächennutzungsplans ist der Übersichtskarte Anlage 2 zu entnehmen.

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird die Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Der Entwurf der Bauleitpläne mit jeweils zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

30. September bis einschließlich 1. November 2024

im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

veröffentlicht.

Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Entwürfe im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an beteiligungsverfahren@plan-es.com übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§4a Abs. 5 BauGB).

Neben den Entwürfen des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit zugehörigen Begründungen einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag (Stand 09/2024) werden folgende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan:

  • Regierungspräsidium Darmstadt (04.07.2024): Hinweis darauf, dass der Bplan an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten kann. Hinweis auf fragliche Lage des Nahversorgers, Hinweise auf erforderliche Bedarfsermittlung und Deckungsnachweise zur Wasserversorgung sowie fehlendes Entwässerungskonzept, Hinweise auf grundsätzliche Zustimmung hinsichtlich des Bodenschutzes, Hinweise auf Verwertung des Niederschlagswassers, Hinweise auf Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes und erforderlichen Fortschreibungs- und Festsetzungsbedarf der schalltechnischen Prognose.
  • Hessen Forst (08.07.2024): Hinweis darauf, zu prüfen, ob eine Anbindung des Gehölzes im Plangebiet an den östlichen Wald besteht.
  • HessenMobil (16.07.2024): Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Zu prüfen sind insbesondere die Art der Abbiegespur und die Befahrbarkeit der Zufahrten, Fuß- und Radwege sowie die Sicherstellung der Entwässerung an der Straße. Insgesamt dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
  • IHK-Wiesbaden (08.07.2024): Planung wird grundsätzlich begrüßt. Bitte um Augenmaß bei Festsetzungen für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.
  • Landkreis Limburg-Weilburg (19.06.2024): Hinweis darauf, dass der Verlust landwirtschaftlicher Fläche bedauert wird und das auf die Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen durch Kompensationsmaßnahmen verzichtet werden soll.
  • Rheingau-Taunus-Kreis (09.07.2024): Hinweis darauf, dass zum Bebauungsplan-Entwurf hin ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorzulegen ist. Hinweise zur Verkehrsanbindung, zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung. Hinweise redaktioneller Art zu den Textlichen Festsetzungen, zur Ergänzung der Vermaßung und zu einzelnen Festsetzungen (Stützwand mit Schallschutz, Abfall- und Wertstoffbehälter, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie
  • Regierungspräsidium Darmstadt (04.07.2024): Hinweis darauf, dass kein Verdacht auf Kampfmittel besteht, alternative Flächen in den Ortslagen zu beleuchten sind, zur Festsetzung von Dachbegrünung und ergänzende Hinweise zum Immissionsschutz.
  • Naturschutzverbände (06.07.2024): Hinweis auf eine Festsetzung für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung.

b) Weitere umweltrelevante Informationen:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Aufgabe der artenschutzrechtlichen Prüfung ist die Klärung der Frage, ob von der Planung – unabhängig von allgemeinen Eingriffen in Natur und Landschaft – besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten im Sinne des § 44 BNatSchG betroffen sind, welche Beeinträchtigungen für die geschützten Arten zu erwarten sind und ob sich für bestimmte Arten das Erfordernis und die Möglichkeit für eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt. Die Prüfung folgt dabei dem Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen (HMUELV 2011).
  • Verkehrsuntersuchung: Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über einen Anschluss an die B 260. In der Verkehrsuntersuchung wird primär die Entwicklung des Areals östlich der B 260 / Schlangenbader Straße durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollversorgers aus verkehrlicher Sicht betrachtet und bewertet.
  • Bodengutachten: Aufgabe der Baugrunduntersuchung ist eine erste Einschätzung der Untergrundverhältnisse. Hierfür wurden der orientierende Untergrundaufbau festgestellt sowie eine orientierende Gründungsberatung und Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit durchgeführt.
  • Schallgutachten: Prüfung insbesondere inwieweit bzw. unter welchen Rahmenbedingungen eine Nachtanlieferung am vorgesehenen Standort nördlich der Tankstelle möglich ist.
  • Konzept Be- und Entwässerung: In Eltville-Martinsthal an der Schlangenbader Straße (B 260) soll eine neue Gewerbeeinheit errichtet werden. Hierfür werden sowohl die Grundstücksbewässerung als auch die Grundstückentwässerung sowie die Löschwasserversorgung beschrieben.

Eltville am Rhein, 16. September 2024                                        

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel 

Bürgermeister    

Übersichtsplan Änderung Flächennutzungsplan