öffentliche bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 33/3 “Petersweg – 3. Änderung“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 23. September 2024 den Entwurf des oben genannten Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die öffentliche Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung liegt in der Flur 37 der Gemarkung Eltville und wird begrenzt
- im Norden durch die Bahnlinie Wiesbaden - Niederlahnstein,
- im Osten durch die Schwalbacher Straße,
- im Süden durch die Rheingauer Straße,
- im Westen durch den Roßpfad und den Kiliansring.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom 4. November bis 6. Dezember 2024 im Internet unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zudem ist er über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird der Entwurf im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr (ausgenommen 13. November) sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu dem Planentwurf können während der oben genannten Frist der Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an stadtentwicklung@eltville.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den oben genannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 22. Oktober 2024
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister