öffentliche bekanntmachung
Bebauungsplan “Muhl - 2. Änderung“, Hattenheim - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 4. März 2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Muhl“ gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 12 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt
- im Norden durch die Anwesen Hallgartener Straße 29 und 31,
- im Osten durch die Hallgartener Straße,
- im Süden durch das Anwesen Hallgartener Straße 27 und
- im Westen durch die Anwesen Viktor-Przybilla-Straße 6 bis 14
und umfasst somit das Flurstück 734.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche (Wohn-)Bebauung zu schaffen.
Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 29. November 2024 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Stadtentwicklung/Kommunalem Hochbau, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Eltville am Rhein, 8. Oktober 2024
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister