öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan “Muhl - 2. Änderung“, Hattenheim - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 4. März 2024 be­schlossen, den Bebauungsplan „Muhl“ ge­mäß §§ 2 ff Bauge­setzbuch zu ändern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 12 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt

- im Norden durch die Anwesen Hallgartener Straße 29 und 31,

- im Osten durch die Hallgartener Straße,

- im Süden durch das Anwesen Hallgartener Straße 27 und

- im Westen durch die Anwesen Viktor-Przybilla-Straße 6 bis 14

und umfasst somit das Flurstück 734.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche (Wohn-)Bebauung zu schaffen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 29. November 2024 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwal­tungsgebäude des Amtes für Stadtentwicklung/Kommunalem Hochbau, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unter­richten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 8. Oktober 2024                                                

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel 
Bürgermeister