öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan “Kloster Tiefenthal“, Martinsthal


Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Eltville beschloss am 12. Juli 2021, das Verfahren für einen Bebauungsplan für den Bereich “Kloster Tiefenthal“ (Grundstücke des ehemaligen Klosters und der südlich angrenzenden Flächen bis zur Tankstelle) einzuleiten. In ihrer Sitzung am 11. Dezember 2023 beschloss die StVV, den Planbereich in zwei unabhängige Verfahren aufzuteilen. Der nördliche Teil behält den Arbeitstitel „Kloster Tiefenthal“.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 31 der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt

  • im Norden durch die Klosterwiesen,
  • im Osten durch den Mühlgraben und das Gartengebiet „Klosterwiesen“,
  • im Süden durch die Wiese nördlich der Aral-Tankstelle,
  • im Westen durch die B 260.

Ziel und Zweck der Planung ist die städtebauliche Ordnung des Bereichs nach Aufgabe des Klosterbetriebs und damit verbundener Einrichtungen bzw. Nutzungen, insbesondere für soziale und gemeinnützige Zwecke, Beherbergungsstätten, freie Berufe und sonstige Büronutzungen sowie Wohnungen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 30. August 2024 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Amtes für Stadtentwicklung/Kommunalem Hochbau, Schwalbacher Straße 40, 2. Obergeschoss, 65343 Eltville am Rhein, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Eltville am Rhein, 19. Juli 2024                                                      

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister