öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss “Katholische Kirche/Friedhof - 1. Änderung"


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 27 der Gemarkung Erbach und wird begrenzt

  • im Norden durch den Kindergarten,im Osten durch das Grundstück Hauptstraße 42,
  • im Süden durch die Hauptstraße,
  • im Westen durch die Katholische Kirche
  • und umfasst somit das Flurstück 397.

Ziel und Zweck des B-Plans ist, einen (bislang unbebauten) Teil des kirchlichen Grundstücks für allgemeine Wohnzwecke nutzbar zu machen.

Eltville am Rhein, 22. Oktober 2024                              

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel  
Bürgermeister