öffentliche bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Muhl – 2. Änderung“


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 12 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt

  • im Norden durch die Anwesen Hallgartener Straße 29 und 31,
  • im Osten durch die Hallgartener Straße,
  • im Süden durch das Anwesen Hallgartener Straße 27 und
  • im Westen durch die Anwesen Viktor-Przybilla-Straße 6 bis 14

und umfasst somit das Flurstück 734.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche (Wohn-)Bebauung zu schaffen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.

Eltville am Rhein, 18. März 2024                                  

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein

Patrick Kunkel
Bürgermeister