öffentliche bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Muhl – 2. Änderung“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 12 der Gemarkung Hattenheim und wird begrenzt
- im Norden durch die Anwesen Hallgartener Straße 29 und 31,
- im Osten durch die Hallgartener Straße,
- im Süden durch das Anwesen Hallgartener Straße 27 und
- im Westen durch die Anwesen Viktor-Przybilla-Straße 6 bis 14
und umfasst somit das Flurstück 734.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche (Wohn-)Bebauung zu schaffen.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.
Eltville am Rhein, 18. März 2024
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister