öffentliche bekanntmachung
Öffentliche Auslegung - Aufhebung B-Plan Irrlitzg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 9. Oktober 2023 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan und die Begründung zur Aufhebung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und somit der Aufhebung wird begrenzt
- im Norden und Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen der Domäne,
- im Osten durch die Waldbachstraße und den Leimersbach,
- im Süden durch die Lehnstraße.
Der aufzuhebende Bebauungsplan und die Begründung hierzu werden vom
1. November bis 1. Dezember 2023 (ausgenommen 15. November 2023) im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der aufzuhebende Bebauungsplan und der Entwurf der Begründung zur Aufhebung sind zusätzlich im Internet eingestellt unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Stellungnahmen zur Aufhebung können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 13. Oktober 2023
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister