öffentliche bekanntmachung

Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 102 “Am Weisenstein“, Rauenthal - Öffentliche Auslegung


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 10. Oktober 2022 beschlossen, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für den Bereich „Am Weisenstein“ aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 30 der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt

- im Norden durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 198,

- im Osten durch den Wirtschaftsweg in Verlängerung der Reitschulgasse,

- im Süden durch ein Feldgehölz (Flurstück 201),

- im Westen durch den Wirtschaftsweg 373/24,

und umfasst somit die Flurstücke 199 und 200.

Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich parallel zu ändern.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit den jeweils zugehörigen Begründungen werden in der Zeit vom 3. April bis 3. Mai 2023 im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Elt­ville am Rhein während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr,
dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Entwürfe der Bauleitpläne sind zusätzlich im Internet eingestellt unter der Adresse https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Folgende Arten umweltbezogener Information sind verfügbar:

Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

Amt für Bodenmanagement

Thema: Wege- und Gewässerplan

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

Themen:

  • Immissionsschutz: Schallgutachten
  • Untere Naturschutzbehörde: Befestigung und Eingrünung Stellplätze, Ausgleichsregelung
  • Bauaufsicht: Befestigung Flächen, Anpflanzungen, Vermaßung Gehölz

Regierungspräsidium Darmstadt

Themen:

  • Regionalplanung: Kompensation Vorranggebiet Regionaler Grünzug
  • Bodenschutz: Altflächendatei, Vorsorge Bodenschutz
  • Bergaufsicht: Rohstoffsicherung, Bergbau
  • Naturschutz: Naherholung, Arten- und Biotopschutz, Gutachten Artenschutz, Naturschutzrechtliche Kompensation, Schutzgebiete

Umweltbericht: Stadt Eltville

Themen:

  • Schutzgebiete
  • Umweltschutzziele: Mensch und Bevölkerung, Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Natur und Landschaft/Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
  • Vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz
  • Bodenspezifische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Vermeidung von Emissionen/sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbare Energie
  • Landschafts- und sonstige Fachpläne

Fachgutachten: 

Beratungsgesellschaft Natur: Gutachten Artenschutz

Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Pläne unberücksichtigt bleiben.

Eltville am Rhein, 15. März 2023                                                   

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein                                                                            

Patrick Kunkel
Bürgermeister