öffentliche bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 93 Ehemalige Staatsweingüter“ in Eltville


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 28. Mai 2015 beschlossen, das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Ehemalige Staatsweingüter“, gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt

  • im Norden durch das Anwesen Waldstraße 29, den Friedhof und durch das Anwesen Schwalbacher Straße 66,
  • im Osten durch die Schwalbacher Straße,
  • im Süden durch die Anwesen Schwalbacher Straße 54 und Waldstraße 19, 
  • im Westen durch die Waldstraße.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Planung sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzungsstruktur geschaffen werden. Vorgesehen sind Geschosswohnungsbau, Wohnen für Nutzergruppen mit besonderen sozialen Anforderungen, Büros, Räumlichkeiten für Kultur und sonstige Veranstaltungen. Der denkmalgeschützte historische Baubestand ist dabei einzubeziehen.

Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) wird durch eine Informationsveranstaltung frühzeitig an den Planungen beteiligt (§ 3 Abs. 1 BauGB). In dieser Veranstaltung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich zu dem Planinhalt zu äußern.

Die Informationsveranstaltung findet statt am Mittwoch, 26. Juli 2023, 19.00 Uhr, in Eltville, Schwalbacher Straße 56, in der Turnhalle der ehemaligen Staatsweingüter.

Wir laden hierzu ein.

Eltville am Rhein, 5. Juli 2023

Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein 

Patrick Kunkel

Bürgermeister