öffentliche bekanntmachung
Aufhebung Bebauungsplan “Irrlitz“, Hattenheim
Bebauungsplan “Irrlitz“, Hattenheim - Aufhebung - Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 27. März 2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Irrlitz“, rechtskräftig seit dem 19.01.68, gemäß §§ 2ff. Baugesetzbuch einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und somit der Aufhebung wird begrenzt
- im Norden und Westen durch die landwirtschaftlichen Flächen der Domäne,
- im Osten durch die Waldbachstraße und den Leimersbach,
- im Süden durch die Lehnstraße.
Ziel und Zweck der Planung:
Aufhebung des Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit bzw. zur baurechtlichen Klarstellung
Das Verfahren zur Aufhebung erfolgt beschleunigt nach 13a BauGB.
Die Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) kann sich bis zum 21. Juli 2023 im Internet unter https://www.eltville.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene oder nach telefonischer Vereinbarung (06123/697-360) im Verwaltungsgebäude des Stadtbauamtes, Schwalbacher Straße 40, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Eltville am Rhein, 12. Juni 2023
Der Magistrat der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel
Bürgermeister