Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Stockborn - Teil B"
Bebauungsplan Nr. 98 “Gewerbegebiet im Stockborn – Teil B“ mit der teilweisen Änderung des Flächennutzungsplans, Eltville
- Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat am 21. Februar 2022 beschlossen, die Entwürfe der oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der Planänderung liegt in der Flur 24 der Gemarkung Eltville südöstlich der Brücke der Bundesstraße 42 über das Sülzbachtal, nordwestlich des Hundeübungsplatzes und westlich der K 642 (Schwalbacher Straße).
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans mit den jeweils zugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom
1. April bis 2. Mai 2022
im Rathaus (Foyer), Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, während der Dienststunden montags und donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr öffentlich aus.
Der Entwürfe der Bauleitpläne sind zusätzlich auf dieser Internetseite eingestellt unter: www.eltville.de/leben-wohnen/bebauungspläne
Folgende Arten umweltbezogener Information sind verfügbar:
Stellungnahmen Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände:
Amt für Bodenmanagement
Thema: Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit Flurbereinigung
Hessen-Forst
Themen: Wald, Rodungsgenehmigung
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Themen:
- Untere Naturschutzbehörde: Ausgleichsmaßnahmen, Grünordnungsplanung, Einfügung in die Landschaft, Biotopschutz, Artenschutz
- Untere Wasserbehörde: Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiet, Regenrückhaltebecken, Graben
- Bauaufsicht: Grünflächen
Regierungspräsidium Darmstadt
Themen:
- Naturschutz: Prüfung Alternativen, Ausgleichsmaßnahmen
- Weinbau: Ausgleichsmaßnahmen, Verlust Weinberge
- Bodenschutz: Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz, Gutachten Deponieausgasung, Altflächendatei
- Grundwasser: Wasserversorgung – Bedarfsermittlung, Deckungsnachweis
- Oberflächengewässer: Überschwemmungsgebiet, Gewässerrandstreifen, Wasserhaushaltsgesetz, Sülzbach, „namenloses“ Gewässer (Graben)
- Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz: Schmutzwasser/SMUSI , Niederschlagswasser, Kontroll- und Dokumentationspflichten, zentrale Retention, Regenrückhaltebecken
- Abfallwirtschaft: Altfläche – Beprobungs- und Untersuchungskonzept, Baumerkblatt, Wiederverwertung/Recycling, Entsorgungskonzept, Gewerbeabfallverordnung; Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Immissionsschutz: Schallemissionen Gewerbe
Naturschutzverbände
Themen: Nutzung Fotovoltaik/Solarthermie, Ausgleichsmaßnahmen
Umweltbericht:
Stadt Eltville
Themen:
- Beschreibung der Planung
- Planerische Vorgaben und deren Berücksichtigung
- Vorgehensweise Umweltprüfung
- Beschreibung Bestand
- Bewertung der erheblichen Umweltwirkungen
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen
- Nullvariante, Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes
- Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplans auf die Umwelt (Monitoring)
Fachgutachten:
- Baugrundinstitut Franke-Meißner: Bodengutachten
- Baugrundinstitut Franke-Meißner: Konzept Drainierung Methan
- Memo-Consulting: Gutachten Artenschutz
- Heinz + Feier: Verkehrsgutachten
Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Auslegungsfrist beim Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, Schwalbacher Straße 40, 65343 Eltville am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Pläne unberücksichtigt bleiben.
Eltville am Rhein, 11. März 2022
Der Magistrat
der Stadt Eltville am Rhein
Patrick Kunkel Bürgermeister